Spaltung
Trennung auf Ebene des Unternehmens und/oder der Gesellschafter
Die verschiedenen Formen der Spaltung (Aufspaltung, Abspaltung oder Ausgliederung) gehören zu den komplexeren Restrukturierungen, weil die Anforderungen an eine steuerneutrale Umwandlung hier besonders hoch sind. In der Regel ist zur Vermeidung der Versteuerung von stillen Reserven eine vorherige Abstimmung mit den Finanzbehörden erforderlich. Hier stehen Ihnen bei Cadenberg* erfahrene Berater zur Verfügung.
UNSERE LEISTUNGEN IM ÜBERBLICK
- Rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Strukturierung der Spaltung einschließlich der Bestands- und Bedarfsermittlung
- Bei unklarer Rechtslage: Absicherung der Gestaltung durch verbindliche Auskünfte der Finanzverwaltung
- Vertragliche Ausgestaltung und Umsetzung der Spaltung
- Restrukturierung der Aufbau- und Ablauforganisation
- Management der internen und externen Kommunikation