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Service

Transparenzregister

Veröffentlichungen und Aktualisierungen – Wir machen das für Sie

Seit dem 1. August 2021 wird das sog. Transparenzregister neben dem Handelsregister als zusätzliches, vollwertiges Register geführt.

Bislang konnte sich eine Vielzahl von Gesellschaften, wie zB. GmbHs und Personenhandelsgesellschaften, bezüglich der Angaben zum Transparenzregister auf die Eintragung in anderen Registern, zB. im Handelsregister, berufen. So war es ausreichend, dass sich die Informationen zur Identifizierung des Wirtschaftlich Berechtigten aus der beim Handelsregister hinterlegten Gesellschafterliste ergeben; das Transparenzregister fungierte als bloßes „Auffangregister“ für anderweitig nicht öffentliche Informationen.

Nunmehr müssen alle Informationen zum Wirtschaftlich Berechtigten zentral im Transparenzregister bereit gestellt und aktuell gehalten werden. Die Verpflichteten haben die Meldungen innerhalb bestimmter Übergangsfristen elektronisch an das Transparenzregister zu melden und zukünftig fortlaufend aktuell zu halten.


 

Vorgehen bei der Meldung relevanter Daten und Aktualisierung

1. Prüfung der Wirtschaftlich Berechtigten

Wirtschaftlich Berechtigte sind ua. die natürlichen Personen, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle eine Gesellschaft letztlich steht, oder auf deren Veranlassung eine Transaktion letztlich durchgeführt oder eine Geschäftsbeziehung letztlich begründet wird. Bei Gesellschaften sind dies alle Personen, die direkt oder indirekt mehr als 25% des Kapitals innehaben, mehr als 25% der Stimmrechte innehaben oder die Gesellschaft auf vergleichbare Weise kontrollieren. !Achtung! Vetorechte oder besondere Vorbehalte beim Stimmrecht können zur „Kontrolle“ führen, auch wenn die Beteiligung 25% oder weniger beträgt. Meldepflichtig sind auch die fiktiv Wirtschaftlich Berechtigten (zB. Geschäftsführer bei Gesellschaften ohne wirtschaftlich berechtigte Person.

2. Angaben zu den Wirtschaftlich Berechtigten

  • Vor- und Familienname,
  • Geburtsdatum,
  • Wohnort,
  • Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses und
  • alle Staatsangehörigkeiten.

3. Meldepflichten zu erfüllen bis zum …

… 31. März 2022 ua. für Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA),
… 30. Juni 2022 für Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Genossenschaften und Partnerschaften,
… 31. Dezember 2022 ua. für Stiftungen.

!Achtung! Die Übergangsfristen gelten nicht, wenn bereits vor der Gesetzesänderung eine Pflicht zur Eintragung
bestand oder in den Fällen, in denen eine Eintragung ausdrücklich gefordert wird (zB. bei Überbrückungshilfen).

4. Registrierung zum Transparenzregister und Vornahme der Meldungen

Die Registrierung zum Transparenzregister erfolgt über die Website www.transparenzregister.de. Eine Anleitung zur Registrierung und zur Vornahme der Meldungen finden Sie unter www.transparenzregister.de/treg/de/Kurzanleitung_Eintragung.pdf.


 

Unser Service für das Transparenzregister – Inhalt und Preise

Was wir für Sie tun:

  • Erstregistrierung Ihres Unternehmen im Transparenzregister
  • Ermittlung und Prüfung der Wirtschaftlich Berechtigten
  • Erstellung und Durchführung der Meldungen zum Transparenzregister
  • Jährliche Erinnerungsfunktion für evtl. Änderungen
  •  Aktualisierung bei Änderungen

Jährliche Servicegebühr – Festpreis für Planbarkeit und Kostensicherheit

  • Unseren Service berechnen wir auf Basis einer pauschalen, jährlichen Gebühr – so haben Sie Kostensicherheit.
  •  Die jährliche Servicegebühr ergibt sich aus der Anzahl der Gesellschaften und der Anzahl Gesellschafter, die im Rahmen der Meldungen zu berücksichtigen sind.
  • Für jede Gesellschaft wird ein Betrag von € 60* und für jede natürlich Person ein Betrag von € 20* berücksichtigt.
  • Die Servicegebühr inkludiert eine Änderung pro Jahr; weitere Änderungen werden auf Basis der betroffenen Gesellschafter/Gesellschaften berechnet.

So einfach ist die Berechnung …

  • Anzahl der Gesellschaften in Ihrer Struktur x € 60*
  • Anzahl der natürlichen Personen in Ihrer Struktur x € 20*
    = jährliche Servicegebühr

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