Betriebseinstellung
Die Entscheidung über die Einstellung oder Stilllegung eines Unternehmens stellt den ersten Schritt zur Betriebsbeendigung dar.
Neben den Formalien müssen bei einer Betriebseinstellung vertragsrechtliche, arbeitsrechtliche, und steuerrechtliche Aspekte mit bedacht werden. Darüber hinaus stellt sich die Frage, was mit den Vermögenswerten des Unternehmens geschehen soll. Sind z. B. Immobilien oder Wertpapiere zu übertragen? Oder gibt es neben der Betriebseinstellung noch andere Wege, das Unternehmen aus dem Markt zu nehmen?
Cadenberg* steht Ihnen gerne als Ansprechpartner zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten und für Sie den besten Weg zu finden. Wir beraten Sie steuerlich, rechtlich, betriebswirtschaftlich; zeigen Ihnen die besten Möglichkeiten auf und setzen mit Ihnen die erarbeitete Lösung kosteneffizient und zeitsparend um.
UNSERE LEISTUNGEN IM ÜBERBLICK
- Entwicklung und Durchführung einer Strategie zur Stilllegung des Unternehmens
- Unterstützung bei der Vermarktung des Unternehmens oder Unternehmensteilen
- Erledigung von Formalien bei der Betriebseinstellung