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Gesellschaftsvertrag

Gemeinsam Ziele erreichen

Die Gründung einer Gesellschaft erfolgt in der Regel mit Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrags. Der Gesellschaftsvertrag regelt dabei nicht nur das Verhältnis der Gesellschafter untereinander, er beinhaltet auch Regelungen der Gesellschaft zu außenstehenden Dritten.

Unternehmenswachstum, veränderte Vermögenswerte, Kapitalerhöhungen und viele andere Entwicklungen im Unternehmen machen es u. U. erforderlich, den Gesellschaftsvertrag auf Aktualität und Anwendbarkeit zu überprüfen und ggf. zu ergänzen oder neuzugestalten.

Cadenberg* berät Sie in sämtlichen gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten. Wir begleiten Sie und Ihr Unternehmen von der Gründung über Strukturmaßnahmen und bis zur Veräußerung oder Übergabe. Dabei beraten und vertreten wir Sie nicht nur anwaltlich, sondern auch steuerlich und betriebswirtschaftlich.

UNSERE LEISTUNGEN IM ÜBERBLICK

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