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Service

Insolvenz

„Andere denken nach, wir denken vor“

(Udo Lindenberg)

Droht eine Zahlungsunfähigkeit oder eine bilanzielle Überschuldung, gilt es schnell zu handeln, denn dann kann eine geplante Insolvenz als Sanierungsmaßnahme zu neuem unternehmerischem Erfolg führen.

Bei Zahlungsunfähigkeit und insolvenzrechtlicher Überschuldung muss durch die Geschäftsleitung ein Insolvenzverfahren beantragt werden. Erfolgt dies nicht, bestehen erhebliche Haftungsrisiken für den Geschäftsführer, die sich auch auf sein Privatvermögen erstrecken.

Eine Insolvenz bedeutet aber nicht zwingend eine Einstellung des Geschäftsbetriebs, sondern kann unter gewissen Voraussetzungen sogar als Chance genutzt werden. Im Rahmen des Insolvenzverfahrens können festgefahrene Strukturen verändert, unrentable oder teure Verträge aufgelöst und Schulden bereinigt werden.

Frühzeitig eingeleitet und richtig durchgeführt, kann Ihr Unternehmen gestärkt aus der Insolvenz starten und mit neugewonnener Flexibilität weiter am Markt agieren.

Cadenberg* berät Sie hinsichtlich der Sanierungsmaßnahmen, des Insolvenzverfahrens und der Schuldenbereinigung. Wir stehen Ihnen auch in der Krise zur Seite – rechtlich, steuerlich und betriebswirtschaftlich.

UNSERE LEISTUNGEN IM ÜBERBLICK

  • Vermögensaufstellung und Erstellung eines Liquiditätsplans zur Analyse der Unterdeckung
  • Entwicklung und Durchführung eines Maßnahmenplans zur Insolvenzvermeidung
  • Erstellung insolvenzrechtlicher Gutachten zur Frage der Insolvenzantragspflicht
  • Kommunikation mit den Geschäftspartnern und Mitarbeitern
  • Verhandlungsführung

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