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Auflösung von Gesellschaften

Zur förmlichen Beendigung einer Gesellschaft reicht es nicht aus, den Geschäftsbetrieb einzustellen. Tatsächlich stellt dies nur den ersten Schritt dar.

Eine Auflösung einer Gesellschaft bedarf zunächst eines entsprechenden Beschlusses der Gesellschafter, dem regelmäßig die Liquidation der Gesellschaft folgt. Hierbei wird das Vermögen der Gesellschaft liquidiert und eventuelle Verbindlichkeiten werden getilgt. Im Anschluss (und nach Ablauf des sog. Sperrjahrs) wird das verbleibende (Geld-)Vermögen an die Gesellschafter ausgeschüttet. Zuletzt erfolgt dann die Löschung der Gesellschaft aus dem Handelsregister.

Neben der Auflösung und der Liquidation gibt es für die Gesellschafter die Möglichkeit, das Unternehmen zu verkaufen oder auf eine bereits bestehende andere Gesellschaft zu verschmelzen. Somit kann z. B. das Sperrjahr vermieden werden.

Die Cadenberg Consult GmbH ist u. a. auf die Vermarktung von Unternehmen und Unternehmensteilen spezialisiert und steht Ihnen bei der Liquidation der Unternehmenswerte gerne zur Verfügung. Auch rechtlich und steuerlich unterstützt Sie Cadenberg* bei der Entwicklung und Umsetzung einer optimalen Strategie für die Auflösung und Beendigung Ihres Unternehmens.

UNSERE LEISTUNGEN IM ÜBERBLICK

  • Entwicklung und Durchführung einer Strategie zur Auflösung des Unternehmens
  • Unterstützung bei der Liquidation des Gesellschaftsvermögens
  • Erledigung von Formalien bei der Betriebsauflösung

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