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Cadenberg berät Unternehmen der Bau- und Reinigungsbranche bei Subunternehmerverträgen

Cadenberg hat mehrere Unternehmen aus der Baubranche und der Reinigungsbranche zur Beschäftigung von Subunternehmern beraten. Ohne den Einsatz von Subunternehmern können kleine und mittelständische Unternehmen größere Aufträge oftmals nicht übernehmen. Bei der Beauftragung von Subunternehmern werden die Probleme und Haftungsrisiken jedoch häufig unterschätzt: unzulässige Arbeitnehmerüberlassung, Scheinselbständigkeit, Haftung für Gesamtsozialversicherungsbeiträge, Unfallversicherungsbeiträge, Urlaubskassenbeiträge und Mindestlohn, strafrechtliche Risiken etc. Die Beratung erfolgte unter Berücksichtigung sämtlicher Rechtsfragen bei der Gestaltung von Subunternehmerverträgen.

Tätig war Dr. Alexander Hofmann (Recht).